Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Fischereiverein Vlotho/Weser von 1920 e.V. kann jeden 1. Sonntag im Monat von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Vereinsheim in Costedt persönlich beantragt werden.
Ist der 1. Sonntag im Monat ein Feiertag verschiebt sich dieser Termin auf den darauffolgenden Sonntag.
Die Dauer der Mitgliedschaft ist in der Satzung des FV Vlotho geregelt.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich, unter Einhaltung der in der Satzung festgesetzten Kündigungsfrist möglich.
Erforderliche Dokumente und Nachweise:
- gültiger Fischereischein (erhältlich im zuständigen Bürgerbüro der Kommune)
- Aufnahmeantrag
- persönliches Lichtbild / Passbild
- Sportfischerpass (wenn bereits vorhanden)
Der Aufnahmeantrag liegt im Vereinsheim aus und kann vor Ort ausgefüllt werden. Um die Bearbeitung zu erleichtern, kann dieser auch vorab ausgefüllt werden. Im Bereich Download ist das aktuelle Formular zu finden.
Wichtig!
Der Beitritt muss persönlich erfolgen. Bei Jugendlichen muss ein Erziehungsberechtigter bei der Aufnahme anwesend sein.
Scheinpakete / Erlaubnisscheine
Scheinpaket | Senioren | Jugendliche |
Weser und Teiche | 65,00 € jährlich | 30,00 € jährlich |
nur Teiche | 40,00 € jährlich | 20,00 € jährlich |
Nur Weser | 50,00 € jährlich | |
Bootsschein | 30,00 € jährlich | 15,00 € jährlich |
Aufnahmegebühr | 50,00 € einmalig | 10,00 € einmalig |
Gebühr für nicht geleisteten Arbeitsdienst: 25,00 € jährlich im Voraus (Betrifft nur Senioren)
Frauen zahlen keine Aufnahmegebühr ! |
Sonderscheine
- Kanalschein Petershagen (11,00 € jährlich)
- Kanalschein Schlüsselburg (11,00 € jährlich)
- Aalkorb (30,00 € jährlich)
- Landesverbandsschein (25,00 € jährlich)
Arbeitsdienstleistung
Um unseren Hege – und Pflegeaufgaben an unseren Gewässern gerecht werden zu können, ist jedes aktive Mitglied zur Leistung von 3 Arbeitsstunden im Jahr verpflichtet.
Diese werden bei Eintritt in den Verein zusammen mit dem 1. Beitrag sofort fällig.
Keinen Arbeitsdienst leisten:
- Frauen
- Junioren
- Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 50 %
- Senioren älter als 60 Jahre
Beitragsermäßigungen
Keinen Mitgliedbeitrag zahlen:
- Ehrenmitglieder (Mitglieder mit mindestens 50-jähriger Vereinszugehörigkeit)
50% des Beitrages zahlen:
- Mitglieder mit mindestens 40-jähriger Vereinszugehörigkeit
- Junioren
Jugendliche ab 10 Jahre, können Mitglied im Fischereiverein werden. Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre alt geworden ist, wird er im darauf folgenden Jahr als Senior geführt.